Die Vorstandsversammlung beschloss am 30.06.2022 eine Nutzungsregelung für das Festplatz- und Vogelstangengelände sowie für die Remise.
Vorrangig dient das Gelände den Zwecken des Schützenverein St. Michael Marbeck. Ebenso ist eine Nutzung durch Marbecker Vereine und Gruppen, die dem Gemeinwohl dienen, möglich. In diesem Sinne ist eine Nutzung durch Privat- bzw. Einzelpersonen nicht vorgesehen.
Ansprechpartner für die Nutzung des Geländes ist unser Vorstandsmitglied Horst Heisterkamp (Telefon: 0151/17664800).
Nutzungsregelung Festplatz- und Vogelstangengelände sowie Remise
Stand: 30.06.2022
Der Schützenverein St. Michael Marbeck verfügt über eine Platzanlage mit Vogelstangengelände und Remise in zentraler Lage von Marbeck. Durch langjährigen und regelmäßigen ehrenamtlichen Einsatz vieler Vereinsmitglieder und das Engagement zahlreicher Freunde und Förderer des Vereines konnte diese Anlage in den notwendigen Zustand für die von uns veranstalteten Vereins- und Volksfeste versetzt werden. Unser besonderes Bestreben richtet sich darauf, den guten Pflegezustand der Anlagen zu erhalten. Wir fühlen uns ebenfalls den Nachbarn unseres Festgeländes verpflichtet. Die auf dem Gelände stattfindenden Veranstaltungen sollen und dürfen dort keine übermäßigen Belastungen und Emissionen verursachen. In diesem Sinne wollen wir für das Gelände ein Nutzungsregelung aufstellen.
Hergerichtet worden ist das Gelände für Veranstaltungen des Schützenvereines St. Michael Marbeck. Unser Schützenfest, das Vorüben, Biwak, Versammlung der I. Kompanie, Schützenfestnachfeier, Vorstands- und Offiziersversammlungen etc. sollen durchgeführt werden können und genießen Priorität.
Wichtig ist uns ebenfalls, soziale Gruppen und Einrichtungen aus unserer Heimatgemeinde zu stärken und zu unterstützen. Beispielsweise Grundschule, Kindergarten, Messdiener, Kirchengemeinde, Landjugend, Brauchtumsgruppe usw. sollen eine Nutzungsmöglichkeit haben. Das gilt ebenfalls für Marbecker Vereine und Verbände sowie von Nutzungswünschen aus der direkten Nachbarschaft unseres Festgeländes.
Eine Nutzungsentschädigung kann vereinbart werden. Alle Nutzer müssen ihre Abfälle wieder mitnehmen.
Insbesondere das Vogelstangengelände ist von uns so gestaltet worden, dass Ausflügler, Radwanderer und Spaziergänger jederzeit Zugang haben und unter dem Remisenvordach Witterungsschutz und Rastmöglichkeiten vorfinden.